Zwangsversteigerungen im Kreis Herzogtum Lauenburg
Im Kreis Herzogtum Lauenburg sind 5 Zwangsversteigerungstermine bekannt gemacht (Stand 3. Oktober 2026). Die Termine stammen aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte; verbindlich ist stets die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
Aktuelle Termine im Kreis Herzogtum Lauenburg
- Waldgrundstück9. Oktober 2026Waldgrundstück in Escheburg21039 EscheburgAmtsgericht Schwarzenbek28.000 €
- Waldgrundstück9. Oktober 2026Waldgrundstück in Escheburg21039 EscheburgAmtsgericht Schwarzenbek28.000 €
- Einfamilienhaus mit Carports/Überdachunge, Holzgartenhaus u.a.24. November 2026Einfamilienhaus mit Carports/Überdachunge, Holzgartenhaus u.a. in Bäk23909 BäkAmtsgericht Ratzeburg190.000 €
- Einfamilienwohnhaus27. November 2026Einfamilienwohnhaus in Lauenburg/Elbe21481 Lauenburg/ElbeAmtsgericht Schwarzenbek172.000 €
- Wohnungseigentum (Doppelhaushälfte mit Carport)4. Dezember 2026Wohnungseigentum (Doppelhaushälfte mit Carport) in Geesthacht21502 GeesthachtAmtsgericht Schwarzenbek410.000 €
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen im Kreis Herzogtum Lauenburg
Antworten aus den aktuell bekannt gemachten Terminen (Stand 3. Oktober 2026). Keine Rechtsberatung.
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es im Kreis Herzogtum Lauenburg?
Stand 3. Oktober 2026 sind im Kreis Herzogtum Lauenburg 5 Versteigerungstermine bekannt gemacht, die noch nicht stattgefunden haben und nicht aufgehoben sind.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin im Kreis Herzogtum Lauenburg?
Der nächste Termin ist am 9. Oktober 2026 um 10:00: Waldgrundstück in Escheburg, Amtsgericht Schwarzenbek.
Welche Amtsgerichte sind im Kreis Herzogtum Lauenburg zuständig?
Die aktuellen Termine laufen bei 2 Amtsgerichten: Schwarzenbek, Ratzeburg. Zuständig ist jeweils das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Wie hoch sind die Verkehrswerte im Kreis Herzogtum Lauenburg?
Der Median der Verkehrswerte liegt bei 172.000 € (5 Termine mit Wertangabe, Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgesetzte Marktwert, kein Mindestgebot.
Woher stammen die Termine?
Aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Das Bundesversteigerungsportal ist ein privates Rechercheportal, keine Behörde; verbindlich ist ausschließlich die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.